Qualifikation und Anerkennung von HeilerInnen
Um Hilfesuchenden eine Orientierung bei der Suche nach qualifizierten, gut ausgebildeten HeilerInnen zu geben, wurde die verbandsinterne Zertifizierung als „nach den Richtlinien des DGH e.V. anerkannte/r Heiler/in“ geschaffen. Diese Anerkennung ist nur Heilerinnen und Heilern möglich, die Mitglieder im DGH sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die in der „Anerkennungsordnung für Heilerinnen und Heiler“ geregelt sind.
Hier die wichtigsten Bedingungen in Kürze:
Anerkennung als Heiler nach den Richtlinien des DGH e.V.
Den Antrag auf "Anerkennung als HeilerIn nach den Richtlinien des DGH e.V." kann stellen, wer
- mindestens ein Jahr Mitglied beim DGH e.V. ist (es gilt das genaue Eintrittsdatum)
- eine Ausbildung bei einem nach den Richtlinien des DGH e.V. anerkannten Ausbilders
erfolgreich absolviert und
- die schriftliche Prüfung des DGH e.V. bestanden hat.
Die schriftliche Prüfung wird seit Mai 2018 wieder von einem nach den Richtlinien des DGH e.V. anerkannten Ausbilder abgenommen.
Hier alle Formulare und die Prüfungsordnung nochmals im Überblick:
Hinweis: Die Bezeichnung „Anerkannte/r Heiler/in nach den Richtlinien des DGH e.V.“ beinhaltet ausdrücklich die Mitgliedschaft im DGH und mindert in keinster Weise die Wertschätzung der Arbeit oder Qualifikation all jener verantwortungsbewussten und engagierten HeilerInnen, die nicht DGH-Mitglieder sind oder die als DGH-Mitglieder diese Anerkennung nicht beantragt haben!
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Qualifikation / Anerkennung für Heiler |